Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 317/03

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 14.11.2003 - 10 C 657/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% desjenigen Betrags abwenden, der für den Kläger auf Grund dieses Urteils und auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Siegburg vom 14.11.2003 - 10 C 657/03 - vollstreckbar ist; dies gilt nicht, wenn der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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