Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 93 / 04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Einlieferung von Pfennig-Briefmarken im Gesamtwert von DM 95.000,00 Briefmarken zu € 0,45 bzw. € 0,55 im Gesamtwert von € 48.572,73 herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 50.000 und wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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