Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 336/04

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.10.2004 und die Gerichtskostenrechnung zu Geschäftszeichen 8..... AG Bonn - Kassenzeichen 7.....- werden aufgehoben.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.


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Referenzen

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