Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 197/04

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24.08.2004, 4 C 252/04, wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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