Urteil vom Landgericht Bonn - 2 O 455/04

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt,

a.) an den Kläger einen Briefmarkenblock „Deutsches Reich ** Block 2, Nothilfe“ in der Qualität „postfrisch, Originalgummi“ Zug um Zug gegen Bezahlung von € 630,00 zu übergeben und zu übereignen,

b) den unter a) bezeichneten Briefmarkenblock auf Anforderung des Klägers hin gegen vorherige Zahlung von € 5,00 Versandkostenpauschale an die Beklagte auf dem Wege versicherten Postversands an den Kläger zu übersenden.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 6.000,00.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.