Urteil vom Landgericht Bonn - 3 O 358/03

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 10.11.2003 - 3 0 358/03 - ist wirkungslos.

Der Beklagte wird verurteilt, der Rückauflassung des im Grundbuch des Amtsgerichts V von X, Blatt ###, eingetragenen Grundstücks Gemarkung X, Flur #, Flurstück ####, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, C-Straße, groß 10,36 ar, an die Klägerin und ihrer Wiedereintragung in das Grundbuch als Eigentümerin zuzustimmen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Kosten der Säumnis sind nicht angefallen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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