Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 3/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.Dezember 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 15 C 498/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger € 1.909,-nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 50% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu weiteren 50 %.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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