Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 154/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 13 C 198/04 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.827,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Beklagte 90 % und der Kläger 10 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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