Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 356/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner vom 25.10./02.11.2005 gegen den Verkehrswertbeschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 06.10.2005 –8 K 34/04- in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 24.10.2005 wird kostenpflichtig verworfen.


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