Beschluss vom Landgericht Bonn - 5 S 269/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.10.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen - 13 C 217/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 947, -- €.


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