Urteil vom Landgericht Bonn - 16 O 31/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 109.762,59 € nebst Zinsen in Höhe von 9.580,08 € bis zum 15.04.2005 sowie weiterer Zinsen aus 109.762,59 € in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2005, 27,26 € für eine Kreditreform-Auskunft sowie weiteren Verzugsschaden in Höhe von 900,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2005 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.