Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 61/06

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 13.02.2006 –98 IN 348/05-, durch den dem Schuldner Prozesskostenhilfe versagt worden ist, und der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10.03.2006 werden aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweitigen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch des Schuldners vom 06.01.2006 an das Amtsgericht zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen