Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 264/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.07.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 3 C 91/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 950,04 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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