Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 153/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Juni 2006 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Bonn - 4 C 478/05 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für den zweiten Rechtszug wird auf € 3.114,25 festgesetzt.


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