Beschluss vom Landgericht Bonn - 1 O 194/07

Tenor

I. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

1. im Rechtsverkehr Adressdaten zur Miete oder zum Erwerb anzubieten unter Benennung der Auftraggeber, für die die Antragsstellerin die Adressdaten gesammelt hat

und

2. es zu unterlassen, im Internet unter der Webseite „www.a--------.de“ auf der als Anlage K Nr.9 beigefügten Webseite zu behaupten,

a) dass die Firmen C Bausparkasse, D , K , M Lotterie, R Bausparen, U und X aktuelle Kunden der Antragsstellerin seien,

sowie zu behaupten,

b) dass die zur Vermarktung angebotenen Adressen im April 2007 aktualisiert worden seien.

II. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsstellerin und die Antragsgegnerin zu je 50%.

III. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.


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