Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 225/06

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.100,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juni 2005 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche und Rechte aus den Versicherungsverträgen Nr. ######## und ######## der F Personenversicherung, A.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.592,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. August 2006 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zusätzliche 212,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Oktober 2006 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von jährlich 3 % hinsichtlich eines Betrags in Höhe von 38.000,00 Euro seit dem 23. August 2002 bis zum 10. Juni 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.

6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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