Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 S 6/07

Tenor

Die Berufung der Klägerin vom 29.12.2006 gegen das am 27.12.2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Königswinter - 3 C 149/06 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.


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