Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Bonn - 1 O 214/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.029,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus diesem Betrag seit dem 03.07.2007 sowie aus einem weiteren Betrag von 1.287,90 € für den Zeitraum vom 03.07.2007 bis zum 10.08.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wegen der Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.029,97 € für den Zeitraum vom 03.07.2007 bis zum 14.09.2007 sowie wegen der Kosten kann die Beklagte die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.