Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 14/07

Tenor

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.689,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 9.216,83 EUR seit dem 04.01.2007 und aus weiteren 1.473,00 EUR seit dem 15.12.2007 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 1.087,90 EUR nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2007 als vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 83 %.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des für den jeweiligen Beklagten insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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