Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 135/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Königswinter - 12 C 75/06 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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