Urteil vom Landgericht Bonn - 13 O 196/07

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, 19.267,24 EUR aus der Klageforderung an die P Versicherungs-Gesellschaft a.G., vertreten durch den Vorstand, C-Straße, ####1 I zur Schadensnummer ## KG ##.##-#######-### zu zahlen sowie an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.03.2007 und vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 511,58 EUR zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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