Urteil vom Landgericht Bonn - 7 O 233/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 8.066,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.04.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 20 % und der Beklagte 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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