Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 13/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.817,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 137,70 € seit dem 07.05.2007, aus 329,98 € seit dem 06.04.2008, aus 56,78 € seit dem 21.06.2008, aus 377,46 € seit dem 13.08.2008, aus 413,96 € seit dem 12.10.2008, aus 1.201,96 € seit dem 22.12.2008, aus 467,21 € seit dem 17.01.2009, aus 1.407,26 € seit dem 20.01.2009, aus 476,72 € seit dem 20.01.2009, aus 557,22 € seit dem 12.02.2009, aus 308,57 € seit dem 23.02.2009, aus 21,79 € seit dem 03.03.2009 und aus 60,52 € seit dem 14.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16% und die Beklagte zu 84%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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