Schlussurteil vom Landgericht Bonn - 6 S 229/06

Tenor

Dass Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 03.11.2008 – 6 S 229/06 – wird aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen


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