Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 19/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 08.01.2009 – 14 C 327/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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