Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 73/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 7 C 211/08 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 265,97 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 19.01.2009 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 6,50 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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