Beschluss vom Landgericht Bonn - 15 O 43/08

Tenor

Die Vergütung des Sachverständigen Dipl.-Ing. M wird auf insgesamt 1.918,67 € festgesetzt.

 

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.