Urteil vom Landgericht Bonn - 6 S 119/09

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.06.2009 – 10 C 591/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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