Urteil vom Landgericht Bonn - 9 O 230/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 137.184,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 91.390,34 Euro seit dem 22.07.2009 und aus weiteren 45.794,46 Euro seit dem 26.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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