Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 168/09

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 16.07.2009 – 103 C 158/09 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu zahlen

a) 416,65 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2008,

b) 795,96 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2009,

c) Zinsen in Höhe von 69,82 € sowie

d) vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 192,90 €.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
17

18
19
20

21
22 23 24 25 26 27 28
29

30
31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.