Urteil vom Landgericht Bonn - 13 O 365/09

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.151,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2009 zu zahlen.

2. Die Widerklage und Drittwiderklage werden abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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