Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 175/09

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 09.07.2009 – 3 C 331/09 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bonn vom 15.01.2009 – 3 C 331/08 – wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis in erster Instanz. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 71 Prozent und die Beklagte zu 29 Prozent.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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