Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 S 175/10

Tenor

Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 03.09.2010 – 203 C 32/10 – eingelegte Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.


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