Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 435/09

Tenor

1.)

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.774,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.094,40 Euro seit dem 15.01.2010 und aus weiteren 680,00 Euro seit dem 14.09.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Kraftfahrzeugs B $ #, Erstzulassung ##.06.2004, Fahrzeugschein-Nr.: $$$$$$#$##$######.

2.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin 1.351,60 Euro zuzüglich fünf Prozent Zinsen seit dem 15.01.2010 zu zahlen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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