Urteil vom Landgericht Bonn - 2 O 329/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007 sowie 10,00 € Mahnkosten und 215,39 € vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 64% und der Beklagte zu 36%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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