Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 162/09

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.788,55 € zu zahlen, der Beklagte zu 1) nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2009 und die Beklagte zu 2) nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2009 (jeweilige Rechtshängigkeit).

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 93%.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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