Urteil vom Landgericht Bonn - 3 O 71/11

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 1.801,66 € zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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