Beschluss vom Landgericht Bonn - 8 S 72/11

Tenor

Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 08.03.2011 - 112 C 223/10 - nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen.

Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu den Hinweisen Stellung zu nehmen.


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