Urteil vom Landgericht Bonn - 11 O 136/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 65% dem Kläger zu 1. und zu 35% der Klägerin zu 2. auferlegt.

Das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger zu 1. und die Klägerin zu 2. dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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