Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 38/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 12.01.2011 – 101 C 210/10 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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