Urteil vom Landgericht Bonn - 13 O 66/11

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, das Versicherungsbüro der Klägerin in der nächsten Ausgabe von „E2“ sowie der elektronischen Ausgabe des Telefonbuchs unter „www.E2.de“ unter „I2 Versicherungen Bausparen I3“ aufzuführen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.


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