Beschluss vom Landgericht Bonn - 22 Qs 71/11

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 02.08.2011 wird aufgeho-ben.

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird der Bescheid der Bundesstadt C vom ##.05.2011 dahin abgeändert, dass dem Betroffenen notwendige Auslagen in Höhe von insgesamt

2.820,30 Euro

zu erstatten sind.

Die dem Betroffenen durch den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Bundesstadt C, die ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen die Landeskasse.


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