Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 424/11

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.06.2011 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 25 € Kostenpauschale zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 359,50 € an vorgerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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