Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 245/11

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 31.08.2011 –

                101 C 70/11 – wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.


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