Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 84/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.02.2012 – 118 C 453/11 – abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.364,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2011 zu zahlen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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