Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 82/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 20.04.2012 (104 C 519/11) abgeändert und der Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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