Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 43/12

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Grundurteil des Amtsgerichts Bonn vom 14.02.2012 – 104 C 653/10 – abgeändert.

2.

Die Klage wird abgewiesen.

3.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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