Urteil vom Landgericht Bonn - 8 S 293/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.10.2012 (108 C 271/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist für die Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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