Urteil vom Landgericht Bonn - 5 S 146/12

Tenor

Die Berufung der Kläger zu 1) und 2) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1) und 2).

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 8. August 2012 (Az.: 104 C 163/12) sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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