Teilurteil vom Landgericht Bonn - 12 O 48/10

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.398,14 € nebst Zinsen iHv. acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.01.2012 sowie weitere 603,70 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.06.2012 zu zahlen. Der weitere Zinsantrag wird zurückgewiesen.

  • 2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil überlassen.

  • 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung iHv. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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Entscheidungsgründe

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